Das Geld gehört dem/der Kontoinhaber*in, der/die das Konto eröffnet und dazu eingeladen hat. Alle Zahlungen laufen über ihren/seinen Namen. Geschäfte und Einzugsermächtigungen dürfen lediglich auf Rechnung der/des Kontoinhabers*in vorgenommen werden.
Bei der Beendigung der gemeinsamen Nutzung kann die/der Kontoinhaber*in die Vollmacht entziehen oder die eingeladene Person ihre Vollmacht abgeben. Weitere Abwicklungen und Absprachen bezüglich der Aufteilung werden eigenverantwortlich getroffen - eine gesetzliche Regelung zur 50/50 Aufteilung besteht nicht.
Wem gehört das Geld auf dem gemeinsam genutzten Konto?
Geändert am: Di, 6 Jun, 2023 um 4:18 NACHMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.