Juristisch gesehen handelt es sich bei Genussrechten um ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, bei dem der*die Genussrechtsinhaber*in einem Unternehmen Kapital gegen die Gewährung von Vermögensrechten zur Verfügung stellt. Auf unser Crowdinvesting übertragen heißt das: Du überlässt uns Geld für einen fest definierten Zeitraum und erhältst dafür Ansprüche auf eine Beteiligung an unserem Gewinn oder eine Verzinsung. Im Unterschied zu Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen einer Firma wirst du durch den Besitz von Genussrechten aber nicht zur*m Miteigentümer*in von Tomorrow, sondern bleibst Gläubiger*in. Dennoch haben die Founder von Tomorrow die Absicht einen zusätzlichen Sitz im Beirat zu schaffen und diesen mit Crowdinvestor*innen mittels einem*r vom Beirat gewählten Vertreter*in zu besetzen. Diesen Schritt geht Tomorrow als erstes Unternehmen in Deutschland und er geht weit über die reine Symbolkraft hinaus, denn genau wie das Impact Council hat dieser Sitz Kontroll-, Stimm- und Mitspracherecht.