Juristisch gesehen handelt es sich bei Genussrechten um ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, bei dem der*die Genussrechtsinhaber*in einem Unternehmen Kapital gegen die Gewährung von Vermögensrechten zur Verfügung stellt. Auf unser Crowdinvesting übertragen heißt das: Du überlässt uns Geld für einen fest definierten Zeitraum und erhältst dafür Ansprüche auf eine Beteiligung an unserem Gewinn oder eine Verzinsung. Im Unterschied zu Aktionär*innen oder Gesellschafter*innen einer Firma wirst du durch den Besitz von Genussrechten aber nicht zur*m Miteigentümer*in von Tomorrow, sondern bleibst Gläubiger*in. Mit Anne Geiger haben wir zudem seit 2023 als einziges Startup in Deutschland eine gewählte Crowd-Vertreterin in unserem Beirat, die dort eure Interessen vertritt. Auch mit diesem Einblick in und der Mitsprache der Crowd bei unseren strategischen Entscheidungen haben wir eure Teilhabe ganz bewusst weiter ausgebaut.