Der Grundfreibetrag (seit 1. Juli 2025) beträgt 1.560 Euro pro Kalendermonat. Ein erhöhter Freibetrag ist möglich, wenn zum Beispiel Unterhaltspflichten bestehen oder du bestimmte Sozialleistungen empfängst.
Voraussetzung: Du musst die Umstände mit einer geeigneten Bescheinigung nachweisen (zum Beispiel vom Arbeitgeber, Sozialamt, Schuldnerberatung, Familienkasse).