Für die Abwicklung eines Nachlasses benötigen wir die folgenden Dokumente:
- Die Sterbeurkunde
- Ein Ausweisdokument der Person, die den Nachlass meldet
- Bei einer Erbengemeinschaft: eine Erbschaftsvollmacht; Das entsprechende Dokument stellen wir zur Verfügung
Hinweis: Die Erbschaftsvollmacht ist ein rechtliches Dokument, welches einer*m Vertreter*in der Erbengemeinschaft das alleinige Vertretungsrecht zuschreibt - alle Personen der Gemeinschaft müssen zustimmen und unterschreiben. Die über die Erbschaftsvollmacht bestimmte Person darf im Namen der Erbengemeinschaft den Nachlass abwickeln.
- Alle vom Nachlassgericht ausgestellten Dokumente
- Ggfs. ein Testament für abweichende erbrechtliche Verfügungen