Für die Abwicklung eines Nachlasses benötigen wir die folgenden Dokumente:

- Die Sterbeurkunde 

- Ein Ausweisdokument der Person, die den Nachlass meldet

- Bei einer Erbengemeinschaft: eine Erbschaftsvollmacht; Das entsprechende Dokument stellen wir zur Verfügung 

Hinweis: Die Erbschaftsvollmacht ist ein rechtliches Dokument, welches einer*m Vertreter*in der Erbengemeinschaft das alleinige Vertretungsrecht zuschreibt - alle Personen der Gemeinschaft müssen zustimmen und unterschreiben. Die über die Erbschaftsvollmacht bestimmte Person darf im Namen der Erbengemeinschaft den Nachlass abwickeln. 

- Alle vom Nachlassgericht ausgestellten Dokumente

- Ggfs. ein Testament für abweichende erbrechtliche Verfügungen