Laut Wertpapierhandelsgesetz (WphG) und Markets in Financial Instruments Directive (MiFID I + II) sind Finanzdienstleister, die Geschäfte von Geld- und Kapitalmarktpapieren vermitteln oder vertreiben dazu verpflichtet eine sog. Angemessenheitsprüfung gemeinsam mit dem*r Kund*in durchzuführen.
Das bedeutet für dich einfach: Die Angemessenheitsprüfung gleicht deine Erfahrungen zu Wertpapiergeschäften mit den damit verbundenen Risiken ab.