Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um einen pauschalen Steuerabzug in Höhe von 25 % auf den Ertrag aus Geld- und Kapitalmarktpapieren. Da jede Person einen unterschiedlichen, individuellen Steuersatz hat, wird die Steuerschuld bei realisierten Gewinnen pauschal abgegolten. In der Jahressteuererklärung kann der tatsächliche, persönliche Steuersatz angesetzt werden, um etwaige Steuermehrbelastungen wieder geltend zu machen. 

Mittels des Freistellungsauftrages lassen sich zu versteuernde Erträge gegenrechnen. So sinkt die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung und es müssen wenig oder sogar keine Steuern für Erträge gezahlt werden - sofern der Steuerfreibetrag in ausreichender Höhe vorliegt.