Die Vorabpauschale wurde 2018 eingeführt und ist eine Besteuerungsart für bestimmte Kapitalerträge, wobei auf zukünftige (zu erwartende) Gewinne vorab pauschal Steuern erhoben werden. Sie gilt insbesondere für thesaurierende Investmentfonds.

Eine genaue Aufstellung der angefallenen Steuern, inklusive der Vorabpauschale erhältst du mit der Jahressteuerbescheinigung. Angefallene Steuern können im Zuge der Steuererklärung geltend gemacht werden.