Deine Einkünfte aus dem Crowdinvestment zählen als Kapitalerträge und sind damit steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 25% des Ertrags. Bleibt die Summe aller deiner Einkünfte aus Kapitalerträgen unter 801 € pro Jahr, musst du darauf keine Steuern zahlen (Sparer-Pauschbetrag).

Um von dieser Freistellung zu profitieren, ist es wichtig, dass du allen Banken, von denen du Kapitalerträge erwartest, einen Freistellungsauftrag in Höhe des zu erwartenden Ertrags erteilst. Bei WIWIN können Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen direkt online im Rahmen deines Investments hinterlegt werden. Dort werden zukünftig alle Kapitalerträge netto, also unter Einbehalt der Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ausgezahlt.