Die Empfänger*innen-Überprüfung ist ein Service, der prüft, ob der Name des Empfängers zur angegebenen IBAN passt. So werden Betrug und Fehlüberweisungen deutlich reduziert. Ab dem 9. Oktober 2025 wird VoP in allen Euro-Ländern Pflicht, ab dem 9. Juli 2027 auch in Nicht-Euro-Ländern (Schweiz und UK haben bisher keinen Starttermin genannt). Betroffen sind alle SEPA Credit Transfers, SEPA Instant Transfers sowie geplante Zahlungen. Vor jeder Autorisierung wird geprüft, ob Name und IBAN übereinstimmen, das Ergebnis angezeigt (Verifiziert/ Leichte Abweichung / Keine Übereinstimmung) – und erst dann kannst du die Zahlung freigeben. Kurz gesagt: Die Empfänger*innen-Überprüfung sorgt für mehr Sicherheit und Vertrauen beim Überweisen.